Weshalb DSJ-Mitglied werden?

Als DSJ-Mitglied kann dein Jugendparlament beim DSJ mitentscheiden. Die Mitglieder können aber nicht nur beim DSJ mitbestimmen, sie profitieren auch von zahlreichen Angeboten, die nur ihnen zur Verfügung stehen, oder von ermässigten Angeboten. Ausserdem kann dein Jugendparlament dadurch das schweizweite Beziehungsnetz des DSJ und die Vernetzung mit anderen JugendparlamentarierInnen nutzen.

Zudem unterstützt dein Jugendparlament durch eine DSJ-Mitgliedschaft die Förderung, Verbreitung und Neugründung von Jugendparlamenten und profitiert dadurch von einer wachsenden Bekanntheit der Institution Jugendparlament. Dies verschafft sämtlichen Jugendparlamenten und deren Mitgliedern einen Mehrwert.
 

Bedingungen für eine Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft wird mit der Einreichung des korrekt ausgefüllten Beitrittsformulars (siehe rechts), des Budgets und der Statuten des Jugendparlaments zuhanden des Vorstands beantragt. Der Vorstand entscheidet über die provisorische Aufnahme. Die definitive Mitgliedschaft wird durch Entscheid der Delegiertenversammlung und der Einbezahlung des Mitgliederbeitrags erworben.
  • Die Mitgliedschaft wird durch die Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags jeweils automatisch um ein Jahr verlängert.
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis am 31. Dezember des Vorjahrs schriftlich an die Geschäftsstelle des DSJ erfolgen. Andernfalls steht dem DSJ der Mitgliederbeitrag des folgenden Jahres zu.
  • Der Mitgliederbeitrag wird gemäss Artikel 5 der Statuten des DSJ geregelt. Der Mitgliederbeitrag orientiert sich am Einkommen des Jugendparlaments und beträgt mindestens CHF 50.- und höchstens CHF 700.- 
  • Der Ausschluss eines Mitglieds kann beschlossen werden, falls das Mitglied gegen die Statuten des DSJ verstossen hat oder den DSJ in sonstiger Weise schädigt. Der Ausschluss erfolgt durch die Delegiertenversammlung unter Angabe der Gründe und Wahrung des rechtlichen Gehörs.
  • Das Jugendparlament verpflichtet sich, allfällige Änderungen in Bezug auf Adresse, Kontaktpersonen oder Budget unverzüglich dem DSJ zu melden.
  • Das Jugendparlament ist verpflichtet, dem DSJ die Kontaktdaten des Präsidiums, des Kassiers/der Kassierin und des Sekretariats (falls vorhanden) zuzusenden (mind. Mailadresse). Eine Postadresse für Versände ist ebenfalls anzugeben.
  • Als Grundlage für eine Mitgliedschaft gelten die Statuten des DSJ (auf der Website des DSJ einsehbar).

Bei Fragen bezüglich Mitgliedschaft kannst du dich an Elena Boss wenden. 

Dokumentenvorlagen

Falls du die Statuen und das Budget deines Jupas noch erstellen musst, findest du auf unserer Webseite Vorlagen dazu.

Zu den Mustervorlagen

DSJ Beitrittsformular

DSJ Beitrittsformular
Informationen zum Jupa
Kontaktperson
Anprechsperson für den DSJ ausserhalb des Jupas falls vorhanden (bspw. Jugendarbeit)
Präsident:in 1
Präsident:in 2
Kassierer:in
Weitere Mitglieder
Dokumente Jupa
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Abschluss

Statuten

DSJ Statuten