Vor 30 Jahren wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von der UNO verabschiedet. Bereits sieben Monate später hatten genug Staaten das Abkommen ratifiziert, damit es in Kraft trat. Auch die Schweiz stimmte dem Abkommen 1996 zu und ratifizierte es 1997. Im Vergleich zu früheren Abkommen zu den Rechten von Kindern, die vor allem deren Schutzbedürftigkeit betonten, kommen in der Kinderrechtskonvention neu das Recht der Kinder auf Förderung und Mitbestimmung vor. Zudem handelt es sich um das erste verbindliche Abkommen im Bereich der Kinderrechte. Bei der Umsetzung gibt es aber noch viel zu tun.
Fabio Peter, August 2019
Die Kinderrechtskonvention war das Ergebnis früherer Gesetze und Abkommen zum Schutze der Kinder, deren Ursprung vor allem in der Zeit der Industrialisierung lag. Zu dieser Zeit war Kinderarbeit weit verbreitet – auch in der Schweiz, in welcher bis zum Ende des 19. Jahrhunderts hunderttausende Kinder in Fabriken arbeiten mussten. Ein weiterer wichtiger Anstoss für die Kinderrechtskonvention stellte die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948 dar, die in der Folge der Gräuel des Zweiten Weltkriegs entstanden ist. Auch wenn die Menschenrechte sowohl Kinder als auch Erwachsene einschliessen, wurden Kindern allzu häufig fundamentale Rechte abgesprochen. In der Schweiz kann als Beispiel das Schicksal zehntausender Verdingkinder genannt werden, die bis in die 1980er Jahre gegen ihren Willen fremdplatziert und ausgebeutet wurden.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts reifte die Einsicht, dass Kindern spezifische Rechte zustehen. Das Resultat dieses Prozesses ist die Kinderrechtskonvention. Sie definiert Kinder als Menschen unter 18 Jahren, sofern die Staaten die Volljährigkeit rechtlich nicht vor diesem Alter festlegen. Im Kern fordert die Konvention, dass das Wohl des Kindes bei allen Anliegen, die es betreffen, im Vordergrund stehen muss. Weiterhin sieht sie vor, dass mit steigendem Alter und zunehmenden Kompetenzen den Kindern mehr Eigenverantwortung übergeben wird. Sobald Kinder ausserdem eine Meinung zu einem Thema entwickeln, das sie betrifft, soll diese berücksichtigt werden. Schliesslich sollen Kinder in ihrer Entwicklung gefördert werden. Die Konvention macht ebenfalls deutlich, dass alle Kinder ohne Diskriminierung in den Genuss dieser Rechte kommen sollen. Darüber hinaus werden weitere Rechte bestätigt, die schon in anderen Abkommen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 festgehalten werden.
Trotz der formellen Unterstützung der Kinderrechtskonvention, die heute von allen Staaten ausser den USA ratifiziert wurde, sieht die Situation in Bezug auf die Kinderrechtskonvention weltweit sehr verschieden aus. Während in vielen Teilen der Welt nach wie vor der Kampf gegen die Kinderarbeit, -prostitution oder -rekrutierung oberste Priorität hat, sind es in der Schweiz unter anderem die mangelnde politische Mitbestimmung, die von vielen Kinderrechtsvereinen kritisiert wird.
Im Rahmen der alle fünf Jahre erfolgenden Evaluation zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Schweiz haben sowohl das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV als auch diverse NGOs unter Federführung des Netzwerks Kinderrechte Schweiz einen Bericht mit zu ergreifenden Massnahmen eingereicht. Während der Bericht der NGOs die Massnahmen des BSV stützt, enthält er weitergehende Forderungen und bemängelt, «dass die geplanten Massnahmen [des BSV] die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz nur zögerlich und selektiv umsetzen.» Tatsächlich sieht keine der Massnahmen des BSV die Erarbeitung einer «nationalen Kinderrechtspolitik und -strategie» oder die «Schaffung «einer unabhängigen Beschwerdestelle für Kinderrechte» vor, wie sie das Netzwerk Kinderrechte Schweiz fordert.
Weiter sehen NGOs bei der Förderung der politischen Bildung und Partizipation von Kindern Nachholbedarf – unter anderem auf der Gemeindeebene. In diesem Feld engagiert sich der Dachverband Schweizer Jugendparlamente DSJ zurzeit besonders. So befindet sich eine Studie in Arbeit, die Bedürfnisse, Erwartungen und Wünsche von VertreterInnen der Gemeindebehörden, der offenen Kinder- und Jugendarbeit und SozialarbeiterInnen in Bezug auf die Beteiligung von Jugendlichen am Gemeindeleben abklären möchte. Die Erkenntnisse dieser Studie sollen helfen, die vielfältigen Angebote des DSJ weiterzuentwickeln. Bereits heute leistet der DSJ mit der Betreuung von Jugendparlamenten, der einfachen Vermittlung politischer Inhalte und dem Vermitteln von Anliegen der Jugendlichen an die Politik einen konkreten Beitrag zur Förderung der Kinder- und Jugendpartizipation.
Am Kinderrechtstag am 20. November finden zahlreiche Veranstaltungen statt. Diese bieten Gelegenheit, den Forderungen Nachdruck zu verleihen. Untenstehend befindet sich eine Auswahl der bisher angekündigten Veranstaltungen:
Bericht Netzwerk Kinderrechte Schweiz (NGO-Input zur List of Issues Prior to Reporting), Zugriff am 26. August 2019.
Einführung zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (humanrights.ch), Zugriff am 19. August 2019.
Eine kurze Geschichte der Kinderrechte (UNICEF), Zugriff am 19. August 2019.
Fottrell, Deirdre, Hrsg. 2000. Revisiting Children’s Rights: 10 Years of the UN Convention on the Rights of the Child. The Hague Boston: Kluwer Law International.
Kinderarbeit (Historisches Lexikon Schweiz), Zugriff am 16. August 2019.
Kinderrechtskonvention: Bericht über weitere Massnahmen zur Umsetzung (Bundesamt für Sozialversicherungen), Zugriff am 26. August 2019.
Die Kinderrechtskonvention (Netzwerk Kinderrechte Schweiz), Zugriff am 16. August 2019.
SR 0.107 Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes, Zugriff am 16. August 2019.
Verdingkinder - Diese Schicksale werden die Schweiz noch Jahre beschäftigen (Schweizer Radio und Fernsehen SRF), Zugriff am 29. Juni 2019.