Wie kommt der Mitgliederbeitrag zustande?

Alle drei Jahre werden die Jahreseinnahmen eures Jupas erhoben. Aufgrund dieser Einnahmen wird euer Jupa oder Jugendrat in eine Kategorie eingeteilt. Diese Kategorie bestimmt dann, wie hoch euer Mitgliederbeitrag für die nächsten drei Jahre ist. Alle Einnahmen die ihr macht, egal welcher Art, gelten als Jahreseinnahmen. 

 

Kategorien

1 = keine Einnahmen bis CHF 999– = CHF 50.– Mitgliederbeitrag

2 = Einnahmen von CHF 1'000.– bis CHF 4'999.– = CHF 100.– Mitgliederbeitrag

3 = Einnahmen von CHF 5'000.– bis CHF 9'999.– = CHF 300.– Mitgliederbeitrag

4 = Einnahmen von CHF 10'000.– bis CHF 14'999.– = CHF 400.– Mitgliederbeitrag

5 = Einnahmen von CHF 15'000.– bis CHF 19'999.– = CHF 500.– Mitgliederbeitrag

6 = Einnahmen von CHF 20'000 bis CHF 24'999.– = CHF 600.– Mitgliederbeitrag

7 = Einnahmen ab CHF 25'000 = CHF 700.– Mitgliederbeitrag

Was tun, wenn der Mitgliederbeitrag zu hoch ist?

Wenn sich eure Einnahmen während den drei Jahren stark verändern oder ihr den Mitgliederbeitrag aktuell nicht bezahlen könnt, könnt ihr einen Antrag auf Erlass oder eine Einteilung in eine andere Kategorie beantragen. Dazu könnt ihr ebenfalls das untenstehende Formular ausfüllen.

Mitgliederbeitrag 2022-2025

Mitgliederbeitrag 2022
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Fragen und Probleme

Falls ihr Fragen oder Probleme habt, könnt ihr euch bei Elena melden.

elena.boss @ dsj.ch